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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Professionals Academy SPO GmbH

​1. Geltungsbereich

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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden Bestandteil der Verträge über Dienst-, Werk- und/oder

sonstige Leistungen („Services“), welche Professionals Academy SPO GmbH („ProAc“) gegenüber Kunden erbringt.

Wenn der Kunde die Geltung dieser AGB anerkannt hat, gelten sie auch für zukünftige Verträge mit ihm. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich ProAc ausdrücklich und schriftlich mit diesen

einverstanden erklärt. Ein bloßer Verweis auf ein Dokument des Kunden, das seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält oder auf solche verweist, stellt kein solches Einverständnis dar. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn ProAc in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden die Services erbringt.

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2. Leistungsinhalte und Mitwirkungspflichten des Kunden

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2.1 Die Beschaffenheit der Services ergeben sich aus den Vereinbarungen der Parteien. Änderungen und/oder

Ergänzungen in der Beschaffenheit der Services nach Vertragsschluss sind schriftlich (unter Einschluss der Textform) zu vereinbaren.

2.2 Angaben von ProAc über Eignung und Anwendung der Services sind vom Kunden für seine jeweiligen individuellen

Zwecke selbst zu prüfen. Ebenso ist der Kunde für die Einhaltung der an ihn gerichteten gesetzlichen Vorgaben bei der Umsetzung der Ergebnisse der Services verantwortlich.

2.3 Der Kunde hat diejenigen Mitwirkungshandlungen in derjenigen Form und Frist vorzunehmen, welche erforderlich

sind,damit ProAc die Services vertragsgemäß erbringen kann.

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3. Vergütung

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Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, beinhalten die Preise für die Services keine etwaig anfallenden Steuern und/oder Zölle. Gleiches gilt für Reise- und Unterbringungskosten, welche ProAc dem Kunden in Rechnung stellt, soweit sie zur Leistungserbringung erforderlich waren.

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4. Zahlungsverzug

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Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann ProAc Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie die Ausübung der weiteren gesetzlichen Rechte (z.B. Zurückbehaltungsrecht, Kündigung) bleiben unberührt.

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5. Rechte des Kunden bei Mängeln

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5.1 Offene Mängel an Services, die erfolgsgebundene Werkleistungen darstellen („erfolgsgebundene Services“), sind

ProAc unverzüglich nach vollständiger Erbringung der Services, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

5.2 Sind erfolgsgebundene Services mangelhaft und hat der Kunde dies gemäß Ziffer 5.1 angezeigt, so stehen dem

Kunden die gesetzlichen Mängelrechte in den Grenzen der Ziffer 6 (Haftung) zu, sofern der Mangel dem Kunden nicht bei Abnahme der erfolgsgebundenen Services bekannt war. Keine Mängelansprüche bestehen, wenn Mängel auf nachträglichen, mit ProAc nicht abgestimmten, unsachgemäßen Änderungen durch den Kunden an den Services oder auf fehlerhaften Beistellungen oder fehlerhaften Informationen des Kunden beruhen.

5.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt bei erfolgsgebundenen

Services mit Abnahme der erfolgsgebundenen Services, bei anderen Services mit der vollständigen Erbringung der Services.

5.4 Abweichend von Ziffer 5.3 gilt die gesetzliche Verjährungsfrist (a) für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung

von Leben, Körper oder Gesundheit, (b) im Falle der Haftung wegen Vorsatz, (c) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, (d) bei Nichteinhaltung von Garantien, welche ProAc übernommen hat, und (e) für Ansprüche wegen Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von ProAc oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ProAc beruhen.

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6. Haftung

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6.1 ProAc haftet für entstandene Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen in folgenden Fällen:

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von (a) ProAc oder von (b) einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ProAc beruhen;

  • sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von (a) ProAc oder von (b) einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ProAc beruhen.

6.2 Sofern kein Fall von Ziffer 6.1 vorliegt, gilt: Die Haftung von ProAc beschränkt sich bei einfach fahrlässiger Verletzung

einer vertragswesentlichen Pflicht auf Ersatz des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

6.3 Soweit vorstehend die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der ProAc für ihre

Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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7. Nutzungsrechte und Schutzrechte Dritter

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7.1 ProAc behält sich Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte an Grafiken, Auswertungen, Datenbanken und

sonstigen Unterlagen vor, die ProAc dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung überlässt. An diesen Unterlagen erhält der Kunde mit Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht-übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Nutzung zu den vertraglichen vorausgesetzten Zwecken.

7.2 Soweit nicht anders geregelt, räumt der Kunde der ProAc ein einfaches Nutzungsrecht an allen

vertragsgegenständlichen Unterlagen und Informationen des Kunden für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein.

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8. Höhere Gewalt

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8.1 Sollte ein Fall Höherer Gewalt die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von ProAc behindern, wird ProAc für

die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Dauern die Umstände länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag in Schriftform unter Ausschluss der Textform zu kündigen.

8.2 Höhere Gewalt liegt bei Umständen vor, deren Eintritt außerhalb der vernünftigen Einflusssphäre von ProAc liegt und

welche ProAc nicht vernünftig verhindern kann (z.B. Krieg, Naturereignisse, Arbeitskämpfe, Rohstoff- oder Energiemangel, Feuer- und Explosionsschäden, zwingende behördliche oder gesetzliche Vorschriften). Ein Fall Höherer Gewalt liegt auch vor, wenn die Höhere Gewalt in der Lieferkette von ProAc auftritt.

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9. Aufrechnung

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Der Kunde kann gegen Ansprüche der ProAc nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

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10. Vertraulichkeit

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10.1 Vorbehaltlich gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Offenlegungspflichten, verpflichtet sich sowohl ProAc als

auch der Kunde alle Informationen und Unterlagen, die er im Rahmen des Vertrages von der jeweils anderen Partei erlangt („Vertrauliche Informationen“), geheim zu halten. Vertrauliche Informationen dürfen nur zum Zwecke der Durchführung des Vertrages verwendet und weitergegeben werden. Die vorgenannte Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.

10.2 Vertrauliche Informationen liegen nicht vor, wenn sich diese zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung durch die

andere Partei bereits rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befinden, offenkundig sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden. Ausgenommen von der vorgenannten Geheimhaltungspflicht sind auch Informationen, die gegenüber Personen offengelegt werden, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

10.3 Jede Partei verpflichtet sich, alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die erlangten

Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei gegen Verlust und unberechtigten Zugriff zu schützen. Jede Partei wird die jeweils andere Partei unverzüglich in Textform benachrichtigen, wenn ein Verlust von oder unberechtigter Zugriff auf Vertrauliche Informationen eingetreten ist.

10.4 Darüber hinaus darf ProAc die vom Kunden übermittelten Informationen nur in aggregierter und anonymisierter

Form zur Erstellung von Marktanalysen sowie zur Verbesserung und Erweiterung der Services von ProAc verwenden. Zur Klarstellung: Die reine Tatsache, dass die Parteien bzgl. bestimmter Services zusammenarbeiten, darf jede Partei zu administrativen Zwecken mit ihren verbundenen Unternehmen teilen.

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11. Datenschutz

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11.1 Stellt eine Partei der anderen Partei im Rahmen der Durchführung des Vertrages personenbezogene Daten zur

Verfügung ohne dass der Empfänger der personenbezogenen Daten Auftragsverarbeiter ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11.2 Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, so werden die Parteien einen Vertrag zur

Auftragsverarbeitung nach den gesetzlichen Vorgaben schließen.

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12. Newsletter

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Sofern der Kunde keinen Widerspruch eingelegt hat, darf die ProAc dessen E-Mail-Adresse zum Versand von Newsletter für ähnliche Services oder mit den Services in engem Zusammenhang stehende Branchen- und Marktnews nutzen. Der Kunde kann dieser Nutzung seiner Kontaktadresse jederzeit per Benachrichtigung an info@professionals-academy.de oder per Klick auf den Abmeldelink im Newsletter widersprechen. Es entstehen dabei für den Kunden keine anderen Kosten als die Übermittlung nach Basistarifen.”

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13. Sonstiges

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13.1 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung oder von Teilen einer Bestimmung des Vertrages

berührt weder den Fortbestand noch die Fortdauer des Vertrages.

13.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss (i) des Übereinkommens der

Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) und (ii) der in Deutschland anwendbaren Kollisionsregeln.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim, Deutschland.

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